AGB
Inhaber
Wolfgang Schürholt (nachfolgend: Webagentur)
Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Webagentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers
die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Webagentur
und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses
Formerfordernis.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
- einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ganz oder
teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem,
der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu
räumt die Webagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs-
oder Nutzungsrechte ein.
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen)
der Webagentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz
geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Ohne Zustimmung der Webagentur dürfen ihre
Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der
Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist
unzulässig.
Die Werke der Webagentur dürfen nur für die
vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet
werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur
der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht,
die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter
mit der Zahlung des Honorars.
Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen
(z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung
der Webagentur.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte
an Dritte bedarf der Einwilligung der Webagentur.
Über den Umfang der Nutzung steht der Webagentur
ein Auskunftsanspruch zu.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung
des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis
noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig
getroffener Abmachungen bei der Webagentur.
3. Honorar
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten
ohne Abzug fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert,
so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum,
so kann die Webagentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand
verlangen.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
An den Arbeiten der Webagentur werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
5. Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche
Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von der Webagentur nicht übernommen; gleiches
gilt für deren Schutzfähigkeit.
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der
Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und
Text.
Soweit die Webagentur auf Veranlassung des
Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung
in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der
beauftragten Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung
obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im
Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Webagentur,
stellt er die Webagentur von der Haftung frei.
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet
die Webagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Verzug
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und Ereignissen, die der Webagentur die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten
oder Unterauftragnehmern - hat die Webagentur auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Webagentur, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Im Falle von technischen Problemen, die eine
Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist die Webagentur berechtigt,
Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden
und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche
sind auf den Auftragswert beschränkt.
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg. |