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AGB

Inhaber

Wolfgang Schürholt (nachfolgend: Webagentur)


Vertragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Webagentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Webagentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

 

2. Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Webagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.

Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Webagentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Ohne Zustimmung der Webagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

Die Werke der Webagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars.

Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Webagentur.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Webagentur.

Über den Umfang der Nutzung steht der Webagentur ein Auskunftsanspruch zu.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Webagentur.

 

3. Honorar

Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten ohne Abzug fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Webagentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

 

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

An den Arbeiten der Webagentur werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

 

5. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von der Webagentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

Soweit die Webagentur auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Webagentur, stellt er die Webagentur von der Haftung frei.

Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Webagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

6. Verzug

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die der Webagentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern - hat die Webagentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Webagentur, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist die Webagentur berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

 

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hamburg.